Stefan Dornow


Anwaltskanzlei

Kosten

In der Regel richten wir uns bei der Abrechnung Ihres Mandats nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG); diese Sätze hält der Gesetzgeber für angemessen. Gelegentlich kann es vorkommen, dass diese Sätze nicht ausreichen, um den mit einer sachgerechten Interessenvertretung verbundenen Aufwand angemessen zu vergüten. In solchen Fällen werden wir Ihnen eine Lösung (z.B. Stunden- oder Pauschal­honorar) vorschlagen, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Für Erstberatungen stellen wir eine Gebühr in Rechnung, die gemäß RVG 190,00 € netto nicht übersteigt.

Die Kosten für außergerichtliche Beratung und die Erstellung von Gutachten sind im RVG nicht geregelt. Hier rechnen wir nach Stundensätzen ab, die frei verhandelbar sind. Möglich ist auch ein Pauschalhonorar.

Gesetz und Rechtssprechung lassen inzwischen innerhalb bestimmter Grenzen erfolgsabhängige Honorare zu. Auch hierüber können wir bei Mandatserteilung Vereinbarungen treffen.

Über die Möglichkeit der Gewährung von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe informieren wir Sie gern. Die entsprechenden Anträge können Sie unter dem Menüpunkt Vollmachten herunterladen.